BNetzA veröffentlicht Xgen Gas für vierte Regulierungsperiode – Beschwerde empfohlen
BNetzA veröffentlicht Xgen Gas
Kritik an der Festlegung
Die Festlegung stößt sowohl methodisch als auch rechtlich auf erhebliche Kritik:
- Unzureichende Interessenabwägung: Die BNetzA hält an veralteten Methoden fest, obwohl der neue Rechtsrahmen flexiblere Anpassungen ermöglichen würde.
- Keine Berücksichtigung zukünftiger Herausforderungen: Die Transformation der Gasnetze und deren zukünftige Entwicklung bleiben unberücksichtigt.
- Methodische Mängel: Die Festlegung basiert auf der Törnquist-Methode mit einem Stützintervall von 2006 bis 2021 – das Jahr 2022 wurde nicht einbezogen. Alternativen wie die Oxera-Methode wurden nicht ausreichend geprüft.
- Fehlende Plausibilisierung: Die Spannbreite der ermittelten Werte (0,87 % bis 1,28 %) wurde nicht ausreichend hinterfragt. Auch die Abweichung zum Konsultationsverfahren bleibt unbegründet.
Fazit
Die Festlegung des Xgen Gas stellt für viele Netzbetreiber eine erhebliche Belastung dar. Angesichts der methodischen und rechtlichen Schwächen der Entscheidung sowie der fehlenden Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen ist eine gerichtliche Überprüfung zu überdenken.
Autor: Dr. Hans-Martin Dittmann
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