PPK-Mitbenutzungsentgelt: Fortdauernde Rechtsunsicherheit bei der Entgeltberechnung

Die Frage der angemessenen Entgeltberechnung für die Mitbenutzung kommunaler Erfassungsstrukturen bei der Sammlung von Papier, Pappe und Karton (PPK) durch duale Systeme bleibt weiterhin ungeklärt. Auch im Jahr 2025 ist keine einheitliche Linie in Sicht, weder in der Praxis noch in der Rechtsprechung.

Rechtlicher Hintergrund

Nach § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz (VerpackG) sind die dualen Systeme verpflichtet, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) ein angemessenes Entgelt für die Mitbenutzung der kommunalen PPK-Erfassungsinfrastruktur zu zahlen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Entgelts ist jedoch seit Jahren umstritten. Insbesondere die Frage, ob die Kostenverteilung auf Basis von Masseanteilen oder Volumenanteilen erfolgen soll, ist Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen.

Aktuelle Entwicklung

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (4 K 424/20.WI) hat jüngst für Aufmerksamkeit gesorgt. Das Gericht stellte fest, dass die Anwendung eines Volumenfaktors durch einen örE zur Ermittlung des Mitbenutzungsentgelts nicht mit dem geltenden Gebührenrecht vereinbar sei. Die Entscheidung wurde von den Systembetreibern begrüßt, während kommunale Vertreter*innen auf die Notwendigkeit einer sachgerechten Kostenverteilung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung hinwiesen.

Trotz dieser Entscheidung bleibt die Rechtslage unklar. In der Praxis bestehen erhebliche Unterschiede in den Abstimmungsvereinbarungen zwischen örE und Systembetreibern. Während einige Kommunen weiterhin auf volumenbasierte Modelle setzen, orientieren sich andere strikt an Masseanteilen oder verwenden Mischmodelle.

Auswirkungen auf die kommunale Praxis

Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bedeutet die anhaltende Unsicherheit ein erhebliches Risiko bei der Kalkulation und Geltendmachung des Mitbenutzungsentgelts. Rückforderungsansprüche der Systeme oder Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden sind nicht auszuschließen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass ohne sachgerechte Entgeltregelung kommunale Kosten nicht vollständig gedeckt werden können.

Empfehlung

Kommunen sollten ihre Abstimmungsvereinbarungen und Kalkulationsgrundlagen regelmäßig überprüfen und dokumentieren. Dabei ist eine transparente Herleitung der Entgeltbestandteile ebenso wichtig wie die rechtliche Absicherung der gewählten Berechnungsmethode. Eine enge Abstimmung mit den Landesbehörden und die Beobachtung der laufenden Rechtsprechung sind unerlässlich, um die eigene Position zu stärken und Risiken zu minimieren.

Autorin: Maria Elisabeth Grosch

Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 2-2025. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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