BFH bestätigt die Grundsteuerregelungen im Bundesmodell – Nutzen Sie unser Tool für eine effiziente Verwaltung Ihrer Objekte

Der BFH hat das Bundesmodell der Grundsteuer für verfassungsgemäß erklärt (Urteile vom 12. November 2025 – II R 25/24, II R 31/24, II R 3/25). Trotz erheblicher Kritik am Bewertungsverfahren durch die Fachliteratur und einige Verfassungsrechtler sieht der BFH weder einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz noch gegen die formelle Verfassungsmäßigkeit.

Hintergrund

Das Bundesmodell ermittelt den Grundsteuerwert anhand von Bodenrichtwerten und pauschalierten Gebäudekennzahlen. Bei Wohnimmobilien werden pauschalierte Nettokaltmieten angesetzt, die innerhalb der Bundesländer lediglich nach Mietniveaustufen differenzieren. Individuelle Besonderheiten und Lagequalitäten innerhalb einer Gemeinde bleiben unberücksichtigt, was zu systematischen Über- und Unterbewertungen führen kann. Kläger*innen aus mehreren Bundesländern rügten daher Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Abweichungen der Bodenrichtwerte bis zu 30 % verfassungsrechtlich unbedenklich

Der BFH wies die Revisionen zurück. Die Neuregelung sei formell korrekt zustande gekommen, insbesondere stehe dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz gemäß Art. 105 Abs. 2 S. 1 GG zu. Materiellrechtlich seien Abweichungen der Bodenrichtwerte von bis zu 30 % gegenüber dem Marktwert systembedingt und verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist gem. § 220 Abs. 2 BewG allerdings erst bei Überschreitungen um mindestens 40 % möglich. Zu Abweichungen über 30 %, die nicht zu einer Überschreitung des Grundsteuerwerts um 40 % führen, äußert sich der BFH nicht. Insoweit besteht eine Rechtsschutzlücke.

Smarte Unterstützung durch unser Grundsteuer‑Tool

Unser Grundsteuer‑Tool unterstützt Sie dabei, die erforderlichen Angaben schnell und verlässlich zu ermitteln und Ihre Erklärungspflichten fristgerecht zu erfüllen. Sie können transparent die Bewertung durch automatisierte Berechnungen auf Basis aktueller Bodenrichtwerte und objektspezifischer Daten vornehmen, Bescheide KI-gestützt auswerten und Meldungen direkt übermitteln. Damit reduzieren Sie Fehlerquellen und minimieren den administrativen Aufwand bei der Verwaltung Ihrer Objekte.

Bedeutung für die Praxis und Ausblick

Für die Kommunen bedeutet das Urteil vorläufige Planungssicherheit bezüglich einer ihrer wichtigsten Einnahmequellen. Negativ betroffen sind vor allem Grundstückseigentümer*innen in den elf Bundesländern, die das Bundesmodell anwenden. Die Erfolgsaussichten, der durch Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler angekündigten Verfassungsbeschwerde sind zurückhaltend zu bewerten: Die überwiegende Mehrheit der Finanzgerichte bejaht die Verfassungsmäßigkeit. Eine abweichende Entscheidung des BVerfG würde eine Neuregelung des erst seit 2025 geltenden Bewertungssystems erfordern und einen immensen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Hinweis: Erfüllen Sie Ihre Erklärungspflichten noch bis Ende März, und nutzen Sie hierzu gerne unser Tool für eine smarte Unterstützung bei Ihrer fortlaufenden Grundsteuer-Compliance.

 

Autor*innen: Patrick Wolff, Fadi Ramadan, Naomi Klinger

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