EU-AML-Paket: Einheitliche Vorgaben, neue Aufsicht, steigende Anforderungen
Ziel des EU-AML-Pakets ist es, die bislang sehr unterschiedlichen nationalen Geldwäschevorgaben innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Künftig sollen für Unternehmen europaweit einheitliche Maßstäbe gelten, etwa bei der Identifizierung von Kunden, der Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter oder beim Risikomanagement. Diese Harmonisierung sorgt zwar für mehr Klarheit im rechtlichen Rahmen, geht jedoch mit spürbar erweiterten und präziseren Pflichten für Unternehmen einher.
Mehrstufig umgesetzt: Aufsicht, Richtlinie und Verordnung
Um diese Vereinheitlichung umzusetzen, hat die EU mehrere ineinandergreifende Rechtsakte entwickelt. Eine zentrale Neuerung ist die Europäische Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority, AMLA) mit Sitz in Frankfurt am Main, die seit dem 1. Juli 2025 operativ tätig ist.
Den Kern des neuen Regelwerks bildet die EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (EU-AML-Verordnung), die unmittelbar in allen EU-Staaten gilt. Sie enthält detaillierte und verbindliche Vorgaben zu den Kundensorgfaltspflichten, zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO), zum Risikomanagement sowie zum Umgang mit politisch exponierten Personen (Politically Exposed Persons, PEPs), Hochrisikoländern und einer europaweiten Bargeldobergrenze.
Flankiert wird dies durch die 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD6). Sie legt fest, welche Aufgaben nationale Aufsichtsbehörden und die zentralen Meldestellen für Verdachtsmeldungen (Financial Intelligence Units, FIUs) künftig wahrnehmen müssen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 10. Juli 2027 Zeit, diese Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Damit besteht trotz des Harmonisierungsziels die Möglichkeit nationaler Besonderheiten, mit denen Unternehmen umgehen müssen.
Bereits seit dem 30. Dezember 2024 gültig ist zudem die Neufassung der Verordnung über Angaben bei Geldtransfers, die den Anwendungsbereich der geldwäscherechtlichen Vorgaben ausdrücklich auf Kryptowerte erweitert. Damit werden auch Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten stärker reguliert.
EU-AML-Paket: Hohe Anforderungen an Unternehmen
Für Organisationen ist das EU-AML-Paket besonders anspruchsvoll, da es bestehende rechtliche und organisatorische Strukturen grundlegend verändert. Auch der Vorbereitungsaufwand steigt deutlich, da künftig erheblich mehr Daten erhoben, dokumentiert und laufend aktualisiert werden müssen. Die neuen Anforderungen wirken sich damit nicht nur auf einzelne Unternehmensprozesse, sondern auf die gesamte System- und Organisationslandschaft aus.
Hinzu kommt, dass viele konkrete Pflichten erst durch technische Regulierungs- (Regulatory Technical Standards, RTS) und Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards, ITS) der AMLA weiter präzisiert werden. Diese befinden sich teilweise noch in der Konsultation. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen regulatorische Entwicklungen kontinuierlich beobachten und bereits umgesetzte Maßnahmen bei Bedarf anpassen, während die Aufsicht zugleich eine fristgerechte und angemessene Umsetzung erwartet.
Unser Ansatz bei der Umsetzung der AMLA-Regularien
Wir unterstützen Sie dabei, die neuen europäischen Geldwäschevorgaben sowie deren Auswirkungen auf Ihr Geschäftsmodell, Ihre Prozesse und Ihre Systeme einzuordnen und umzusetzen. Damit Sie frühzeitig alle relevanten Anforderungen erkennen, deren Tragweite realistisch einschätzen und diese systematisch in Ihre Planung integrieren können.
Unsere Expert*innen begleiten Sie ganzheitlich entlang des gesamten Prozesses – von der regulatorischen Analyse über die konzeptionelle Ausgestaltung bis hin zur operativen Implementierung. Dabei verbinden wir dank unseres multidisziplinären Ansatzes rechtliche, organisatorische und technische Perspektiven, um belastbare und konsistente Maßnahmen zu entwickeln.
Unsere Lösungen für die Umsetzung der AMLA-Regularien
Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir die für Sie relevanten Handlungsfelder heraus, um regulatorische Vorgaben praxisnah in Ihre bestehenden Strukturen zu integrieren.
Unsere Lösungen umfassen:
- zielgerichtete Gap-Analysen, bei denen der bestehende Umsetzungsstand den Anforderungen der AML-VO, der AMLD6 sowie relevanten RTS und ITS gegenübergestellt und zentrale Themen priorisiert werden,
- die strukturierte Auswertung von RTS- und ITS-Entwürfen und finalen Standards, einschließlich der Ableitung konkreter Maßnahmen, etwa in den Bereichen Kundenidentifizierung (Know Your Customer, KYC), UBO-Ermittlung oder Risikoanalysen,
- die Unterstützung bei der Integration regulatorischer Vorgaben in bestehende Abläufe und Systeme, insbesondere in KYC-Prozesse, Monitoring-Systeme sowie interne und externe Reporting-Strukturen, und
- die gezielte Vorbereitung auf neue aufsichtliche Anforderungen und Prüfungen, auch im Zusammenspiel mit der europäischen Aufsichtsstruktur und der AMLA.
Ihr Vorteil
Durch die frühzeitige und strukturierte Einordnung neuer Anforderungen erhöhen Sie die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens und können regulatorische Erwartungen gezielt und nachvollziehbar erfüllen. Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit sich weiterentwickelnden RTS, ITS und aufsichtlichen Erwartungen verschafft Ihnen einen klaren Vorsprung – sowohl in der Umsetzungsplanung als auch im Dialog mit der Aufsicht.
Indem Sie regulatorische Entwicklungen und Konsultationsergebnisse früh berücksichtigen, lassen sich Maßnahmen zudem sinnvoll bündeln. Das reduziert unnötige Anpassungsschleifen und schafft Effizienzgewinne in Prozessen, Systemen und Organisation.
Gleichzeitig stärken Sie die Qualität und Belastbarkeit Ihrer AML- und CFT-Strukturen. Klar dokumentierte, konsistente und regelkonforme Prozesse unterstützen nicht nur die tägliche Steuerung, sondern tragen auch dazu bei, Reputations- und Sanktionsrisiken verlässlich zu begrenzen. Klare Entscheidungsgrundlagen und eine konsistente Risikoeinschätzung verbessern den Umgang mit Geldwäscherisiken und stärken die Resilienz Ihrer Organisation gegenüber aufsichtsrechtlichen Prüfungen und neuen Anforderungen.
Haben Sie Fragen zum EU-AML-Paket? Nehmen Sie gern Kontakt mit unseren Expert*innen auf.