Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen – die Neuregelung des § 23 Abs. 1a WEG

Seit dem 17. Oktober 2024 sieht das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Versammlungsformat die (vollständig) virtuelle Wohnungseigentümerversammlung vor. Dies erscheint angesichts der ständig zunehmenden Internetnutzung im Arbeits- und privaten Lebensbereich konsequent und zeitgemäß, birgt aber auch neue Herausforderungen und wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, über die hier ein ausgewählter Überblick gegeben werden soll.

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