Newsletter „Update Immobilienrecht“ 3/2025

Am 13. August 2025 konnte die Bundesregierung aus Union und SPD auf ihre ersten 100 Tage im Amt zurückblicken. Erste Gesetzesvorhaben im Immobiliensektor wurden bereits umgesetzt oder angestoßen. Diese betreffen vor allem Regulierungen im Wohnungsmietrecht.

Der Bundestag hat die Ende 2025 auslaufende Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Die Bundesjustizministerin bekräftigte darüber hinaus, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Sanktionierung von Verstößen gegen die Mietpreisbremse zeitnah umzusetzen. Geplant ist ein Bußgeld für Vermieter*innen. Genaue Vorschläge hierzu soll eine Expertenkommission spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erarbeiten. Bislang mussten Vermieter*innen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse allenfalls die zu viel vereinnahmte Miete an die Mieter*innen zurückerstatten.

Ferner plant die Bundesregierung das bis Ende 2025 befristete „Teilungsverbot“ aus § 250 BauGB – welche die Umwandlung von Wohngebäuden in Wohnungseigentum in ausgewiesenen Gebieten drastisch einschränkt – bis zum  31. Dezember 2030 zu verlängern. Ob eine Verlängerung des umstrittenen Teilungsverbot tatsächlich zur Entlastung der Wohnungsmärkte beiträgt, darf – soviel wird man sagen dürfen – unterschiedlich beurteilt werden.

Begrüßenswert hingegen ist die von der Regierungskoalition bereits beschlossene Einführung des sogenannten „Bau-Turbos“, der zunächst bis zum 31. Dezember 2030 befristet sein soll. Die Änderungen des Baugesetzbuchs, insbesondere die Einführung von § 246e BauGB, sollen beispielsweise die Abweichung von vorhandenen Bebauungsplänen erleichtern und so schnellere Genehmigungen von Wohnbauvorhaben durch die Gemeinden ermöglichen. Auch Umbauten von bestehenden Wohngebäuden sollen so schneller und einfacher genehmigt werden können. Überordnetes Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Ob die Regelungen den gewünschten Zweck erfüllen und was zukünftig noch geplant wird, werden wir weiterhin für Sie beobachten. Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen unseres Updates Immobilienrecht.

Mit den besten Grüßen
Dr. Jan Christoph Funcke

Recht

Rechtsprechung

Steuern

 

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