Sektoruntersuchung „Erfassung von Haushaltsabfällen“

Infolge der Marktentwicklungen in den zurückliegenden Jahren befürchtet das Bundeskartellamt, dass der Wettbewerb auf den Märkten für die Erfassung von Haushaltsabfällen (Verkaufsverpackungen und kommunale Abfälle) eingeschränkt oder verfälscht sein könnte und hat daher Anlass gesehen, eine Sektoruntersuchung durchzuführen. Analysiert wurde die Entwicklung der Märkte im Zeitraum von 2006 bis 2018.

Das Bundeskartellamt kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass bei Ausschreibungen im dualen System „die Anzahl der bietenden Unternehmen insgesamt, die durchschnittliche Zahl der Bieter je Ausschreibung und die Wahrscheinlichkeit für einen ausschreibungsbedingten Wechsel des Auftragnehmers bei bundesweiter Betrachtung im Beobachtungszeitraum zurückgegangen sind. Gleichzeitig sind die Preise für Erfassungsleistungen für beide Verpackungsfraktionen im Beobachtungszeitraum inflationsbereinigt gestiegen.“

Zudem wurde festgestellt, dass die Abstände zwischen Bestbietern und zweitbesten Geboten relativ hoch sind. Ursache hierfür könnten nach Ansicht des Bundeskartellamtes Marktzutrittsschranken sein. Das Bundeskartellamt geht von einer rückläufigen Wettbewerbsintensität aus. Die hohen Preisabstände könnten aber auch auf eine Verhaltenskoordination der Bieter hinweisen.

Das Bundeskartellamt hat ermittelt, dass für die Erfassung kommunaler Abfälle im Durchschnitt um rund zwei Jahre längere Vertragslaufzeiten vereinbart werden. Diese können als Markteintrittsschranken wirken, führen aber auch dazu, dass die Vertragslaufzeiten näher an den Abschreibungsdauern der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Investitionsgüter liegen. Ausschreibungsrhythmen und -inhalte sind für die Unternehmen z. B. infolge von Verlängerungsoptionen nicht leicht prognostizierbar.

Das Marktvolumen für die im Wettbewerb vergebenen Leistungen im Bereich der Erfassung kommunaler Haushaltsabfälle ist deutlich geringer als im Bereich der Erfassung von Verpackungsabfällen (Glas, LVP). Die Hälfte der Leistungen ist dem Wettbewerb entzogen, da sie von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder im Rahmen verschiedener Formen kommunaler Kooperationen selbst erbracht werden. Fanden in der Vergangenheit Veränderungen statt, dann erfolgte häufiger ein Wechsel zur Eigenerstellung als zur Vergabe der Leistungen an private Unternehmen.

Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Rethmann- Gruppe bei der Erfassung sowohl von Verpackungsabfällen als auch von kommunalen Haushaltsabfällen führend ist. Zudem zeigte die Untersuchung, dass die Anzahl der bietenden Unternehmen tendenziell rückläufig ist.

Insgesamt hat die Sektoruntersuchung zum Ergebnis geführt, dass die Wettbewerbsintensität rückläufig ist. Dabei ist die Intensität – bei bundesweiter Betrachtung – stärker bei den Leistungen für die Erfassung von Verpackungsabfällen zurückgegangen.

Das Bundeskartellamt hat seinen Abschlussbericht (Bericht gemäß § 32e Abs. 3 GWB) seit dem 21. Dezember 2021 im Internet veröffentlicht.

Autor

Stefan Boden
Tel: + 49 351 45 15 2348

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