Fördermittel für sächsische Wasserversorger?

Nach den trockenen, heißen Sommern in den vergangenen Jahren hatten nicht wenige Wasserversorger darüber nachgedacht, wie sie die Wasserversorgung in ihren Versorgungsgebieten langfristig sichern und auf die Klimaveränderungen vorbereiten können. Mittlerweile ist vermutlich die eine oder andere Idee wieder in der Schublade verschwunden.

Vielleicht werden diese Ideen jedoch nun – zumindest in Sachsen – wieder aus der Schublade hervorgeholt. Am 21. Oktober 2024 ist eine neue Fassung der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (FRL SWW/2016) in Kraft getreten. Bis dahin hatte der Freistaat Sachsen ausschließlich Zuwendungen für Maßnahmen der Abwasserbeseitigung gewährt. Die Förderrichtlinie enthält nunmehr einen Teil B für die Förderung der öffentlichen Wasserversorgung.

Zweck der Förderung ist es, „Zuwendungen für Maßnahmen der öffentlichen Wasserversorgung zur resilienten Anpassung der Wasserversorgungsinfrastruktur an die Folgen des Klimawandels“ zu gewähren, „um eine nachhaltige und standörtlich angepasste öffentliche Wasserversorgung … zu sichern“. Die Wasserversorgung soll trotz erforderlicher Investitionen langfristig sicher, bezahlbar und leistungsfähiger gehalten werden.

Zukünftig können „investive technische Maßnahmen zur erstmaligen Errichtung und/oder Ertüchtigung bestehender regionaler oder überregionaler Verbundlösungen zwischen Versorgungssystemen eines oder mehrerer Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung, darunter auch die Anbindung an Fernwasserverbünde“ gefördert werden.

Förderfähig ist künftig auch der Ausbau von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung, soweit diese klimawandelbedingt für die Sicherstellung der Menge und Güte der Wasserversorgung erforderlich sind. Zudem sollen Maßnahmen gefördert werden können, mit denen in Trinkwassereinzugsgebieten Risiken für die Wassergüte gemindert werden oder die der Not- und Krisenvorsorge der öffentlichen Wasserversorgung dienen.

Natürlich stellt sich letztlich die Frage, in welchem Umfang der Freistaat Sachsen Fördermittel für klimawandelbedingte Maßnahmen bereitstellt. Nach Angaben von Umweltstaatssekretärin Gisela Reetz sind derzeit 30 bis 40 Mio. € im Fördertopf, der aus der Wasserentnahmeabgabe gespeist wird. Durch die Novellierung des Wasserentnahmeabgabegesetzes werden höhere Abgabeaufkommen erwartet. Die VKU-Landesgruppe Sachsen rechnet aber jährlich nur mit Fördermitteln i. H. v. ca. 20 Mio. €, die den Bedarf bei Weitem nicht decken würden.

Es bleibt zu hoffen, dass dennoch nicht alle Ideen dauerhaft in den Schubladen verbleiben.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 4-2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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