DAC8: Automatische Meldepflichten über Kryptotransaktionen ab 2026 – Was Anleger*innen jetzt wissen müssen

Mit der DAC8 Richtlinie (EU‑Richtlinie 2023/2226) führt die EU ein einheitliches Meldesystem für Kryptowert Transaktionen ein. Ab dem 1. Januar 2026 melden Kryptodienstleister automatisch Daten zu Nutzer*innen und deren Aktivitäten an die zuständigen Steuerbehörden. Für Anleger*innen bedeutet das: Gewinne, Verluste und Transfers aus Kryptogeschäften werden künftig lückenlos sichtbar – unabhängig davon, welche Plattform genutzt wird. Die erste Meldung muss spätestens zum 31. Juli 2027 erfolgen.

Hintergrund

Das Netz steuerlicher Meldepflichten wird enger und erfasst auch die bisher wenig beachteten Transaktionen mit Kryptowerten. Die DAC8-Richtlinie ergänzt bestehende Regulierungen wie die MiCAR1 und folgt dem OECD‑Standard „Crypto‑Asset Reporting Framework“ (CARF). Deutschland hat die Vorgaben durch das Kryptowerte‑Steuertransparenzgesetz (KStTG)2 vom 22. Dezember 2025 umgesetzt (wir berichteten über den Entwurf im Newsletter „Steuern“ 3/2024: Transparenz bei Kryptowerten: Gesetzesentwurf über neue Pflichten und rechtliche Risiken für Anbieter und Nutzer*innen). Das neue System ähnelt dem CRS‑Austausch für Finanzkonten, ist aber deutlich detaillierter und transaktionsbezogen gestaltet.

Was wird gemeldet – und wen betrifft es?

Meldepflichtig sind alle Crypto‑Asset Service Provider (CASPs), darunter Handelsplattformen, Broker, Wallet‑ und Verwahrstellen sowie Anbieter außerhalb der EU, sofern sie EU‑Nutzer*innen bedienen. Auch Plattformen aus Nicht‑CARF‑Staaten – etwa den USA – müssen sich in der EU registrieren, wenn sie Services für Anleger*innen mit EU‑Steuerpflicht anbieten.

Gemeldet werden insbesondere Identitätsdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer‑ID) sowie detaillierte Transaktionsdaten (Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge, Staking, Lending, Airdrops, bestimmte NFT‑Geschäfte). Außerdem werden zentrale Werte wie Marktwerte und Mengen erfasst. Nicht meldepflichtig sind bislang digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) und rein dezentrale Transaktionen ohne zwischengeschalteten Dienstleister.

Bedeutung für die Praxis

Bereits bisher waren unbeschränkt steuerpflichtige Anleger*innen verpflichtet, sämtliche weltweiten Kryptoeinkünfte in ihrer Steuererklärung offenzulegen – unabhängig davon, auf welcher Plattform oder in welchem Staat die Transaktionen durchgeführt wurden. Dieser Grundsatz gilt unverändert fort.

Mit der DAC8 entsteht jedoch ein deutlich höheres Maß an Transparenz: Ab 2026 übermitteln Kryptodienstleister ihre Meldedaten direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dadurch können Kryptotransaktionen von der Finanzverwaltung künftig nahezu vollständig und einfach nachvollzogen werden. Aufgrund der digitalen Meldungen lassen sich die gemeldeten Daten leicht automatisiert auswerten, sodass mit umfangreichen Kontrollmitteilungen an die Finanzämter zu rechnen ist. Damit erhöht sich zugleich die Intensität der steuerlichen Überwachung der bisher kaum sichtbaren Transaktionen mit Kryptowerten.

Unstimmigkeiten zwischen den in der Steuererklärung angegebenen Informationen und den vom BZSt empfangenen DAC8‑Meldungen werden von der Finanzverwaltung künftig automatisiert erkannt. Dies kann Rückfragen, Ergänzungsaufforderungen oder Korrekturverfahren auslösen. Die Konsequenzen könnten auch steuerstrafrechtliche Ermittlungen sein, wenn die Finanzbehörden Anhaltspunkte dafür sehen, dass Steuerpflichtige ihren Erklärungspflichten bewusst nicht vollständig nachgekommen sind.

Vor diesem Hintergrund wird eine lückenlose Erfassung sowie eine präzise und nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher Kryptotransaktionen unverzichtbar – sie bildet die Grundlage für eine richtige und vollständige Steuererklärung.

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können als leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO gewertet werden und entsprechende Bußgelder nach sich ziehen. Bei vorsätzlicher Nichtangabe kommen zudem die Tatbestände der Steuerhinterziehung nach § 370 AO in Betracht – mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen. Dem könnte vielfach noch durch eine rechtzeitige Selbstanzeige entgegengewirkt werden.

Fazit

Die DAC8 schafft ein neues Maß an steuerlicher Transparenz. Kryptotransaktionen werden künftig nahezu vollständig nachvollziehbar. Steuerpflichtige sollten ihre Angaben in den Steuererklärungen kritisch auf Vollständigkeit prüfen, um gegebenenfalls erforderliche Korrekturen rechtzeitig vorzunehmen.

 

Autorin: Veronika Gloßner

1 Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) - Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, beschlossen vom Europäischen Parlament am 20. April 2023, vom Rat am 16. Mai 2023 bestätigt, am 9. Juni 2023 veröffentlicht und am 29. Juni 2023 in Kraft getreten.

2 Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz – KStTG) vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 352).

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