FG Münster hält den sog. 90 %-Test für die Befreiung von Betriebsvermögen in weiten Teilen für verfassungswidrig

Nachdem das FG Münster in einem AdV-Verfahren bereits vor gut zwei Jahren (Beschluss vom 3. Juni 2019 - 3 V 3697/18 Erb) ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG geäußert hatte, hat es diese Zweifel im Hauptsacheverfahren bestätigt (FG Münster Urteil vom 24. November 2021 - 3 K 2174/19 Erb).
- 1
- 2