Editorial
Den Auftakt macht Dr. Marc Anschlag, der das seit dem 15. April 2026 geltende KHAG beleuchtet und aufzeigt, was die „Reform der Reform“ für Krankenhäuser operativ bedeutet – von Transformationsfonds und Leistungsgruppen bis zu schärferen Nachweis- und Meldepflichten samt eng befristeter Gestaltungsfenster.
Alexander Greiff analysiert den Kabinettsentwurf zur Notfallreform – verpflichtende Integrierte Notfallzentren, die Aufwertung der 116 117 zur Akutleitstelle und die Notfallrettung als GKV-Sachleistung – und ordnet die scharfe Kritik der Selbstverwaltung ein.
In einem weiteren Beitrag arbeitet Dr. Marc Anschlag heraus, wie die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen durch die neue Leistungskatalog-Vereinbarung nach § 115g SGB V zunehmend an Kontur gewinnen. Dabei werden insbesondere Mindestleistungsanforderungen, Ausschlusskriterien sowie die Vergütungsregelungen nach § 6c KHEntgG näher dargestellt.
Dr. Marina Schulte und Julia Kleinschmidt geben einen Überblick, wie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und das Gesetz zur digitalen Infrastruktur den DiGA-Markt gleichzeitig bremsen und modernisieren und warum Hersteller ihre Geschäftsmodelle jetzt neu kalibrieren sollten, bevor die Gesetze in Kraft treten.
Charlotte Husemann und Argyro Tsapakidou erklären, wie NIS-2-Richtlinie und das BSIG die Einordnung als (besonders) wichtige Einrichtung prägen – und warum die IT-Autarkie zum zentralen Differenzierungskriterium für Gesundheitseinrichtungen und Medizinproduktehersteller wird.
Tilman Braun erläutert mit § 186a GWB die Neuordnung der Krankenhausfusionskontrolle, die die bisherige Bereichsausnahme ablöst, den Ländern die Erforderlichkeitsbestätigung überträgt – und beim Bundeskartellamt auf Vorbehalte stößt.
Sebastian Retter und Dr. Marina Schulte sezieren das neue Kooperationsverbot für DiGA (§ 33a Abs. 5 SGB V) und zeigen, warum die unscharfen Begriffe verfassungsrechtliche Bestimmtheitsfragen aufwerfen.
In einem Gastbeitrag zeigen Stefan Dür (goMed) und Prof. Dr. Christoph Rasche (Universität Potsdam) auf, warum Change-Management im Gesundheitswesen zwischen Fachkräftemangel, Digitalisierung, KI und Versorgungsdruck von der Begleiterscheinung einzelner Reformen zur dauerhaften Führungsdisziplin wird.
Oliver Kisignacz (Partner4Climate) und Ottmar Graf (Graf Advisory) erläutern in einem weiteren Gastbeitrag, wie geopolitische Spannungen und volatile Energiepreise Kliniken treffen – und warum lokale, erneuerbare Energie zur strategischen Resilienzfrage wird.
Dr. Marc Anschlag und Alexander Greiff werten das BSG-Urteil vom 13. November 2025 zur Sozialversicherungspflicht bei Krankenhauskooperationen mit Berufsausübungsgemeinschaften aus und leiten konkrete Empfehlungen für Krankenhausträger ab.
Sebastian Retter und Dr. Marina Schulte ordnen das BGH-Urteil vom 26. März 2026 zu § 10 HWG ein, das Cannabis-Plattformen enge Grenzen zwischen zulässiger Information und unzulässiger Publikumswerbung setzt.
In einer aktuellen Besprechung von Sebastian Retter und Julia Kleinschmidt richtet sich der Blick nach Frankreich: Die Bußgelder gegen Novo Nordisk und Eli Lilly verdeutlichen die strengen Anforderungen an die HWG-konforme Vermarktung von „Abnehmspritzen“ – auch mit Blick auf Medfluencing.
Torsten Volkmann und Jens Krieger analysieren das EuGH-Urteil vom 22. Januar 2026 zu Kostenteilungsgemeinschaften und seine umsatzsteuerlichen Impulse für Kooperations- und Shared-Service-Strukturen im Gesundheitswesen.
Dr. Alexander Becker und Jens Krieger verfolgen das beim BFH anhängige Revisionsverfahren (V B 3/24) zur Gemeinnützigkeit in der Liquidation – angesichts steigender Insolvenzverfahren im Krankenhausbereich von hoher Praxisrelevanz.
Schließlich stellt Jens Krieger das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2026 zur Umsatzsteuerbefreiung ästhetischer Leistungen vor, das den Anwendungsbereich konkretisiert und neue Dokumentationspflichten begründet.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre!
Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 2-2026. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.