IFRS 9 Finanzinstrumente: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
EEs wurde analysiert, ob klargestellt werden sollte, was unter einer modification von Finanzinstrumenten im Sinne der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente zu verstehen ist, und ob die Vorschriften zur Feststellung, ob eine Änderung zu einer Ausbuchung führt, präzisiert werden sollten.
Auslegung des Begriffs „Änderung“ innerhalb des IFRS 9
Die Auswertung der Rückmeldungen aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 (Post-Implementation Review, PIR) und den Konsultationen von 2025 ergab u. a. einen Wunsch nach einer Vereinheitlichung der Terminologie für Änderungen von finanziellen Vermögenswerten und Änderungen von finanziellen Verbindlichkeiten.
In diesem Zusammenhang entschied das IASB vorläufig, klarzustellen, dass eine Änderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit eine „Änderung der Vertragsbedingungen darstellt, die die Art, den Zeitpunkt, die Höhe oder Unsicherheit der vertraglichen Zahlungsströme verändert“.
Beurteilung, ob eine Änderung zu einer Ausbuchung führt
Es wurde u. a. vorgeschlagenen, einen prinzipienbasierten Ansatz zu entwickeln, um zu beurteilen, ob eine Änderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit erheblich ist und somit zu einer Ausbuchung führt. Dies könnte ein sequenzieller Ansatz sein, wobei zunächst eine qualitative Bewertung der Änderung anhand der wirtschaftlichen Substanz der Änderungen erfolgt, die die vertraglichen Zahlungsströme beeinflussen. Sofern die qualitative Bewertung zu keinem Ergebnis führt, wird anschließend eine quantitative Bewertung in Form des „10-Prozent-Tests“ durchgeführt. Dieser soll auf finanzielle Vermögenswerte ausgeweitet werden.
Eine qualitative Bewertung könnte z. B. eine Änderung der Währung, der Vertragspartei oder das Nichterfüllen des SPPI-Tests (SPPI, solely payments of principal and interest) berücksichtigen. Insbesondere bei Darlehen könnte auch der Zweck der Änderung berücksichtigt werden. Zum Beispiel, ob das Ziel der Änderung in einer Maximierung der Cashflows für den Kreditgeber besteht (in einer Phase finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers) oder darin, eine Kundenbeziehung durch Neuverhandlung der Bedingungen aufrechtzuerhalten.
Diese vorläufigen Entscheidungen deuten darauf hin, dass der neue Ansatz Unternehmen beeinflussen könnte, die derzeit eine rein quantitative Bewertung nutzen, um festzustellen, ob eine Änderung finanzieller Verbindlichkeiten erheblich ist.