EFRAG fordert das IASB auf, das Inkrafttreten von IFRS 20 zu verschieben
EFRAG fordert IASB: Aufschub für IFRS 20
Die EFRAG begründete ihre Bitte um eine einjährige Verschiebung damit, dass insbesondere multinationale Unternehmen Schwierigkeiten haben könnten, den neuen Standard fristgerecht bis zum 1. Januar 2029 umzusetzen.
Laut EFRAG ist die Bitte um Aufschiebung auch begründet durch:
- einen überarbeiteten Veröffentlichungsplan, der den ursprünglichen Zeitplan für die Umsetzung vorverlegt;
- die Notwendigkeit ausreichender Zeit, um die vielfältigen und sich verändernden nationalen Regulierungsvorschriften multinationaler Unternehmen zu verstehen; und
- bestimmte Schlüsselaspekte des Standards, die die Stakeholder erst vollständig verstehen können, wenn die endgültige Formulierung bekannt ist (derzeit wurde der IFRS 20 noch nicht veröffentlicht, geplant ist dies für das zweite Quartal 2026).