EFRAG fordert das IASB auf, das Inkrafttreten von IFRS 20 zu verschieben

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat das IASB gebeten, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFRS 20 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten, der IFRS 14 Regulatory Deferal Accounts ersetzen wird, auf den 1. Januar 2030 zu verschieben.

Die EFRAG begründete ihre Bitte um eine einjährige Verschiebung damit, dass insbesondere multinationale Unternehmen Schwierigkeiten haben könnten, den neuen Standard fristgerecht bis zum 1. Januar 2029 umzusetzen.

Laut EFRAG ist die Bitte um Aufschiebung auch begründet durch:

  • einen überarbeiteten Veröffentlichungsplan, der den ursprünglichen Zeitplan für die Umsetzung vorverlegt;
  • die Notwendigkeit ausreichender Zeit, um die vielfältigen und sich verändernden nationalen Regulierungsvorschriften multinationaler Unternehmen zu verstehen; und
  • bestimmte Schlüsselaspekte des Standards, die die Stakeholder erst vollständig verstehen können, wenn die endgültige Formulierung bekannt ist (derzeit wurde der IFRS 20 noch nicht veröffentlicht, geplant ist dies für das zweite Quartal 2026).