PIR von IFRS 16: IASB diskutiert Feedback der Informationsanfrage

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Das IASB hat ein Post Implementation-Review (PIR)-Projekt zu IFRS 16 Leasingverhältnisse in seinem Arbeitsprogramm (s. IFRS-Newsletter 2/2025). Es befindet sich derzeit in der Auswertung und Diskussion des erhaltenen Feedbacks auf die Informationsanfrage. In der Sitzung im März wurden die folgenden Themen diskutiert:

  • Laufende Kosten für Leasingnehmer bei Anwendung der Bewertungsregelungen nach IFRS 16 und
  • Nützlichkeit von Informationen aufgrund der vorhandenen Ermessensspielräume des Leasingnehmers. Das IASB hat entschieden, diesen Themenkomplex nicht weiter zu verfolgen.

Laufende Kosten für Leasingnehmer bei Anwendung der Bewertungsregelungen nach IFRS 16

Die Analyse der erhaltenen Rückmeldungen auf die Informationsanfrage hat ergeben, dass die laufenden Kosten für die Anwendung der Bewertungsregelungen höher sind, als dies das IASB bei Veröffentlichung des IFRS 16 erwartet hatte. Die Regelungen sind komplex, sodass die Unternehmen hohe Kosten zum Training ihrer Mitarbeiter tätigen müssen oder externe Berater konsultieren. Als Beispiele für komplexe Regelungen wurden die Neubewertung der Leasingverbindlichkeit durch Änderungen des Leasingverhältnisses und die Bestimmung des Abzinsungssatzes genannt.

Um den Erwartungen der Stellungnehmenden entgegenzukommen, hat das IASB vorläufig beschlossen, ein Forschungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufzunehmen, um zu prüfen, ob die hohen laufenden Kosten der Leasingnehmer gesenkt werden können, ohne dass dies zu einem Informationsverlust für die Abschlussadressaten führt.

Das IASB hat zwei Bereiche erörtert, in denen Kostensenkungen potenziell möglich wären:

1) Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit: Zum Beispiel durch eine

  • Verringerung der Häufigkeit von Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit und eine
  • Vereinfachung der Regelungen für die Neubewertung der Leasingverbindlichkeit, die variable Leasingzahlungen enthält, deren Änderungen an einen Index oder einen Zinssatz gekoppelt sind.

Die Häufigkeit der Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit stellt einen wesentlichen Kostentreiber dar. Um die Häufigkeit solcher Neubewertungen zu verringern, könnte zwischen substanziellen und nicht substanziellen Änderungen unterschieden werden. Bei einer nicht substanziellen Änderung könnte im Extremfall von einer Neubewertung abgesehen werden.

Hinsichtlich der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit mit variablen Leasingzahlungen, deren Änderungen an einen Index oder einen Zinssatz gekoppelt sind, könnte eine Angleichung an die US-GAAP-Vorschriften in Erwägung gezogen werden. Nach US-GAAP erfolgt nämlich keine Neubewertung bei Änderungen des Indexes oder Zinssatzes. 

2) Bestimmung der Abzinsungssätze

Die Bestimmung der Abzinsungssätze bei der Erst- und Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit ist kostenintensiv, sodass auch hier geprüft werden soll, inwieweit sich die Kosten senken lassen.

Beispielsweise indem

  • von Leasingnehmern verlangt oder ihnen gestattet wird, einen vereinfachten Abzinsungssatz anstelle des Grenzfremdkapitalzinssatzes zu verwenden und
  • einen unveränderten Abzinsungssatz für bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit zu verwenden.

Die Verwendung eines vereinfachten Abzinsungssatzes könnte, abhängig von der Art des zu verwendenden vereinfachten Abzinsungssatzes, eine wesentliche Vereinfachung darstellen. Insbesondere Leasingnehmer mit großen Portfolios unterschiedlicher Leasingverträge, deren Leasingverbindlichkeiten häufig neubewertet werden müssen, könnten so ihre laufenden Kosten senken. Zudem würde dies zu einer verbesserten Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Unternehmen führen.