Übernahme des IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss in EU-Recht

Die Europäische Union hat am 13. Februar 2026 durch die Verordnung (EU) 2026/338 IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss für die Anwendung in Europa übernommen.

IFRS 18 ist für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Die offizielle deutsche Übersetzung des IFRS 18 ist kostenlos hier verfügbar.