Überarbeitung des Foreign-Private-Issuer-Status in den USA

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat im September 2025 ein Briefing Paper zur Überarbeitung des „Foreign Private Issuer (FPI)“-Status in den USA veröffentlicht (hier abrufbar). In diesem werden die geltenden Regelungen sowie der derzeitige Diskussionsstand zur Überarbeitung zusammengefasst. Die gegenwärtige Rechtslage ermöglicht es ausländischen Emittenten, sich in den USA unter bestimmten Voraussetzungen als FPI zu registrieren und damit u. a. von Erleichterungen bei der Berichterstattung zu profitieren. So können FPI beispielsweise ihre Abschlüsse nach IFRS statt US-GAAP aufstellen und veröffentlichen.

Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) befürchtet, dass Entwicklungen in der Zusammensetzung der FPI zu einem schlechteren Informationsumfeld für US-Investoren führen könnten. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte sie am 4. Juni 2025 ein Konzeptpapier zu einer Überarbeitung der Vorgaben für die Feststellung des FPI-Status. Im Konzeptpapier werden sechs Möglichkeiten für Anpassungen an den bestehenden Regelungen vorgestellt.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende des SEC seine persönliche Ansicht geäußert, dass der Einfluss von Nachhaltigkeitsprinzipien auf die IFRS die Integrität der IFRS beschädigen und die Vergleichbarkeit mit US-GAAP mindern könnten.