Förderstopp in Sachsen

Aussetzung der Förderung des Freistaates Sachsen für die Ertüchtigung und den Ersatzneubau von bestehenden Abwasserkanälen

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat mit seinem Schreiben vom 7. Mai 2021 an die Sächsische Aufbaubank (SAB) und die Landesdirektion Sachsen, die SAB angewiesen, ab dem 10. Mai 2021 im Fördergegenstand Nr. 2.3 der Richtlinie des SMUL zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2016) keine Neubewilligungen zu gewähren. Davon ausgenommen sind Vorhaben, die noch zu einem haushaltswirksamen Abfluss der Fördermittel im Jahr 2021 führen.

Bei dem Fördergegenstand Nr. 2.3 RL SWW/2016 handelt es sich um die Ertüchtigung und den Ersatzneubau von bestehenden Abwasserkanälen und somit den Fördergegenstand mit dem höchsten finanziellen Bedarf.

Die Aufgabenträger stehen nun vor der Aufgabe zu prüfen, inwieweit „nutzungsfähige (Teil-)Projekte“ aus den geplanten Investitionsvorhaben noch in das Jahr 2021 vorgezogen werden und damit noch Fördermittel bewilligt werden können. Fraglich ist auch, ob die Investitionsplanung im geplanten Umfang noch umgesetzt werden kann.

Daneben wird zu prüfen sein, welche Auswirkungen der Wegfall von Fördermitteln für geplante Investitionsvorhaben auf die Höhe der Abwasserentgelte hat. Nach unseren bisherigen Erfahrungen sind die Auswirkungen sehr unterschiedlich. Danach kann der Wegfall geplanter Fördermittel zu erheblichen Kostensteigerungen führen (Erhöhung der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen), die bei unveränderten Abwasserentgelten erhebliche Kostenunterdeckungen in den Folgejahren nach sich ziehen. In diesem Fall ist zu erwägen, die Abwasserentgelte auf der Grundlage einer Neukalkulation entsprechend anzupassen.

Die Auswirkungen des Wegfalls geplanter Fördermittel auf die Höhe der Entgelte und die finanzielle Situation des Aufgabenträgers lässt sich in der Regel recht einfach ermitteln. Mazars unterstützt Sie bei diesen Ermittlungen gern.

Autor*innen

Stefan Boden
Tel: +49 351 45 15 2348

Laura Sophie Wunderlich
Tel: +49 341 60 03 2344

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 3-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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