Erhebliche Anhebung der „ODR-Pauschalen“ für die Beteiligung des Bundes als Straßenbaulastträger

Mit dem „Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2022“ vom 19. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bekannt gegeben, dass es „zusammen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder und dem Bundesrechnungshof die Pauschalen nach Nr. 14 Absatz 4 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien für die Beteiligung des Bundes als Straßenbaulastträger an den Kosten für eine gemeindliche Kanalisation, die auch der Entwässerung der Straßenfläche in der Straßenbaulast des Bundes dient, entsprechend Nr. 14 Absatz 5 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien überprüft“ hat.

Die Überprüfung hat ergeben, dass der den Pauschalen zugrunde liegende Index des Statistischen Bundesamtes – Preisindex „Ingenieurbau sowie Instandhaltung von Wohngebäuden einschließlich Umsatzsteuer“, Spalte „Ortskanäle“ – seit der letzten Anhebung der Pauschalen um 40,3 % angestiegen ist (Entwicklung vom 3. Quartal 2017 zum 3. Quartal 2022). Die Pauschalen wurden um diesen Prozentsatz angehoben.

Das BMDV weist darauf hin, dass alle bereits vereinbarten Pauschalen („Altfälle“) unverändert bleiben.

Autor

Stefan Boden
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