Steuerberatungsänderungsgesetz: Wichtige Änderungen für Beratungspraxis, Gewerbesteuer und Grunderwerbsteuer
Steuerberatungsänderungsgesetz
Im Mittelpunkt stehen die Modernisierung des Steuerberatungsgesetzes, die Neuregelung der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen, Erleichterungen für Steuerberaterinnen und Steuerberater bei weiteren Beratungsstellen sowie praxisrelevante Änderungen im Gewerbesteuer- und Grunderwerbsteuerrecht.
Neuregelung der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen
Eine zentrale Änderung betrifft die Vorschriften der §§ 4 bis 4e StBerG. Der bisherige, abschließende Katalog der zur beschränkten Hilfeleistung befugten Personen wird durch ein offeneres und systematisch neu strukturiertes Regelungskonzept ersetzt. Künftig richtet sich die Befugnis stärker nach dem jeweiligen Berufs- oder Tätigkeitsbild und dem Zusammenhang zur Hauptleistung. Die Neuregelung eröffnet damit mehr Flexibilität für Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit steuerliche Nebenleistungen erbringen.
Tax Law Clinics werden gesetzlich verankert
Mit der Neufassung des § 6 StBerG schafft der Gesetzgeber eine ausdrückliche Grundlage für sogenannte Tax Law Clinics. Studierende können künftig unter fachkundiger Anleitung unentgeltliche Hilfe in Steuersachen leisten. Ziel ist es, die steuerrechtliche Ausbildung praxisnäher zu gestalten und zugleich das gesellschaftliche Engagement im Steuerbereich zu stärken.
Modernisierung der Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine
Die Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine werden umfassend neu strukturiert. Künftig soll eine Anerkennung grundsätzlich nur noch für eingetragene Vereine möglich sein. Zusätzlich wird für den Rechtsverkehr neben der bisherigen Bezeichnung die Kurzform „LStHV“ zugelassen. Daneben erfolgt eine systematische Neuordnung der §§ 13 bis 31 StBerG.
Erleichterungen für weitere Beratungsstellen
Ab dem 1. Januar 2027 entfällt das bisherige Leitererfordernis für weitere Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Die Voraussetzungen für deren Betrieb werden vereinfacht und an moderne Arbeits- und Organisationsformen angepasst. Dies dürfte insbesondere für größere Kanzleistrukturen und überörtliche Tätigkeiten praktische Bedeutung erlangen.
Erweiterung der Vollmachtsvermutung
Mit der Änderung des § 80 Abs. 2 AO wird die Vollmachtsvermutung auf Notarinnen und Notare sowie Patentanwältinnen und Patentanwälte ausgeweitet. In der Praxis wird dadurch die Vorlage schriftlicher Vollmachten in vielen Fällen entbehrlich und das Besteuerungsverfahren vereinfacht.
Gewerbesteuer: Mindesthebesatz steigt auf 280 %
Von besonderer Bedeutung für Unternehmen und Kommunen ist die Anhebung des gewerbesteuerlichen Mindesthebesatzes von bislang 200 % auf 280 %. Die Neuregelung gilt erstmals für den Erhebungszeitraum 2027. Nach der Gesetzesbegründung soll hierdurch die Attraktivität sogenannter Gewerbesteuer-Oasen reduziert und steuerlich motivierten Sitzverlagerungen entgegengewirkt werden.
Grunderwerbsteuer: Vereinfachungen bei Share Deals
Im Grunderwerbsteuerrecht wird der Besteuerungsvorrang bei Anteilserwerben neu geordnet. Künftig soll die Besteuerung grundsätzlich bereits auf Ebene des Verpflichtungsgeschäfts (Signing) erfolgen. Der dingliche Vollzug (Closing) wird nur noch nachrangig berücksichtigt. Dadurch entfällt in vielen Fällen die bisherige Notwendigkeit einer doppelten Anzeige und Überwachung von Signing und Closing. Gleichzeitig wird gesetzlich klargestellt, dass ein Vorgang nur einmal besteuert werden darf.
Zudem werden die Anzeigefristen für inländische Erwerbsvorgänge von bisher zwei Wochen auf einen Monat verlängert und damit an die bereits längeren Fristen für Auslandssachverhalte angeglichen.
Dauerhafte Fortführung der Gesamthandsfiktion
Schließlich wird die bislang bis zum 31. Dezember 2026 befristete Weitergeltung des § 24 GrEStG dauerhaft abgesichert. Die entsprechenden Befristungsregelungen im Kreditzweitmarktförderungsgesetz werden aufgehoben. Damit bleibt die grunderwerbsteuerliche Gesamthandsfiktion für Personengesellschaften bestehen, was die bisherige Besteuerungspraxis fortführt und zusätzliche Planungssicherheit schafft.
Fazit
Das Steuerberatungsänderungsgesetz bringt sowohl berufsrechtliche Modernisierungen als auch materielle Änderungen im Steuerrecht mit sich. Während die Neuregelungen im Steuerberatungsgesetz vor allem auf eine Modernisierung und Flexibilisierung der Berufsausübung abzielen, dürften insbesondere die Erhöhung des gewerbesteuerlichen Mindesthebesatzes sowie die Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht erhebliche praktische Relevanz für Unternehmen und ihre Berater haben. Eine rechtzeitige Prüfung der Auswirkungen auf bestehende Strukturen und Prozesse ist daher empfehlenswert.
Autorin: Viktoriya Zlotnik
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