Das digitale Logbuch für Physician Assistants

Das digitale Logbuch schafft Transparenz über die individuellen Kompetenzen von Physician Assistants und kann damit eine wichtige Grundlage für die ärztliche Delegation bilden. Der Beitrag zeigt, was Hochschulen, Krankenhäuser und MVZ bei der Einführung und Nutzung beachten sollten.

In unserem Newsletter 3/2026 haben wir Trägern empfohlen, den Einsatz von Physician Assistants (PA) über einen dokumentierten Tätigkeitsrahmen mit Kompetenzstufen und einem personalisierten Logbuch zu organisieren. Offen blieb, woher die Notwendigkeit für ein solches Logbuch eigentlich kommt. Die Antwort liegt im Positionspapier der Bundesärztekammer von April 2025: Die Bundesärztekammer verlangt dort ein digitales Logbuch. In der Praxis wird der Kompetenznachweis nach unserem Eindruck aber vielerorts noch auf Papier geführt.

Dieser Beitrag ordnet die Vorgabe ein, zeigt die Schwächen der Papierform und erläutert, worauf Hochschulen und Träger bei einer digitalen Lösung rechtlich achten sollten.

Was die Bundesärztekammer verlangt

Das Positionspapier „Physician Assistance – ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen“ ist in diesem Punkt ungewöhnlich deutlich. Zum Nachweis der vermittelten Lerninhalte und des Kompetenzzuwachses „muss ein digitales Logbuch geführt werden“. Die Bescheinigung der erlernten Kompetenzen muss durch Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen und soll sich an den Vorgaben des ärztlichen Logbuchs orientieren.

Der Umfang dessen, was zu dokumentieren ist, ist erheblich. In jedem klinischen Modul sind mindestens 25 Prozent der ECTS als fachbereichsspezifisches Praktikum zu absolvieren. Insgesamt rechnet das Papier mit rund 1.437 Stunden praktischer Ausbildung, verteilt auf Hochschule und anerkannte medizinische Einrichtungen.

Rechtlich bindend ist das Positionspapier nicht. Es entfaltet seine Wirkung mittelbar: Die Studiengänge sollen auf seiner Grundlage innerhalb von 36 Monaten reakkreditiert werden, und die Landesärztekammern können die Einhaltung der Studieninhalte begleitend überprüfen. Hochschulen, die den Nachweis weiterhin auf Papier führen, sollten das Thema deshalb vor der nächsten Akkreditierungsrunde klären.

Warum der Nachweis so viel Gewicht hat

Bei gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen steht hinter der Berufsbezeichnung ein definiertes Ausbildungsniveau. Bei PA fehlt diese Sicherheit bislang. Es gibt kein Berufsgesetz, kein bundesweit verbindliches Curriculum und keine staatliche Abschlussprüfung. Die Studiengänge unterscheiden sich in Zugangsvoraussetzungen und Inhalten zum Teil deutlich.

Für die Delegation hat das eine unmittelbare Folge. Die delegierende Ärztin oder der delegierende Arzt muss sich vergewissern, dass die ausgewählte Person die konkrete Aufgabe beherrscht. Der Bachelorabschluss allein beantwortet diese Frage nicht. Maßgeblich ist, welche Tätigkeiten tatsächlich erlernt, unter Aufsicht durchgeführt und von wem bestätigt wurden.

Genau das hält das Logbuch fest. Es ist damit mehr als eine Studienformalie. Solange der Gesetzgeber das Berufsbild nicht regelt, ist es der belastbarste individuelle Beleg für die Qualifikation eines PA und im Streitfall ein wichtiges Indiz dafür, dass die Auswahl sorgfältig getroffen wurde.

Wo die Papierform an Grenzen stößt

Ein Papierlogbuch erfüllt die Vorgabe der Bundesärztekammer schon dem Wortlaut nach nicht. Es hat darüber hinaus praktische Schwächen, die seinen Wert als Nachweis mindern:

  • Zeitlicher Abstand: Unterschriften werden häufig gesammelt am Ende einer Praxisphase eingeholt. Ob der Mentor die bestätigte Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt noch im Einzelnen erinnert, ist offen. Problematisch ist dies vor allem auch dann, wenn der Mentor inzwischen den Ausbildungsort verlassen hat.
  • Unklare Urheberschaft: Wer unterschrieben hat und ob diese Person Fachärztin oder Facharzt ist, lässt sich im Nachhinein oft nicht mehr feststellen.
  • Fehlender Überblick: Die Hochschule sieht den Stand erst, wenn das Heft abgegeben wird. Lücken fallen spät auf, eine Nachsteuerung während der Praxisphase ist kaum möglich.
  • Aufwand: Jede Auswertung, etwa für die Akkreditierung oder den Abgleich mit dem Modulhandbuch, muss von Hand erstellt werden.
  • Verlust und Verwertbarkeit: Ein Heft kann verloren gehen oder unleserlich sein. Nach dem Studium liegt es beim Absolventen und ist für spätere Arbeitgeber nur eingeschränkt nutzbar.

Was ein digitales Logbuch leistet

Die am Markt verfügbaren Lösungen folgen einem ähnlichen Aufbau. Studierende erfassen ihre Tätigkeiten mobil, die anleitende Ärztin oder der anleitende Arzt bestätigt sie zeitnah, und die Hochschule sieht den Stand aller Praxisphasen in einer zentralen Übersicht.

Für die Hochschule liegt der Gewinn in der Steuerung. Sie erkennt früh, wo Pflichtinhalte fehlen, kann die geforderten Praktika mit den tatsächlich absolvierten abgleichen und hat die Daten für Akkreditierung und Berichtswesen ohne Zusatzaufwand zur Hand. Nebenbei entsteht eine gepflegte Übersicht der Praxispartner mit Fachabteilungen und Ansprechpersonen.

Für Studierende entsteht ein Nachweis, der nicht verloren geht und den sie in das Berufsleben mitnehmen können. Das ist deshalb wichtig, weil die Kompetenzentwicklung nach dem Positionspapier mit dem Bachelor nicht endet. Die speziellen Kompetenzen der dritten Entwicklungsstufe werden erst im Beruf erworben und müssen ebenfalls belegt werden.

Auch der Mentor hat eine Übersicht über die bereits vermittelten Ausbildungsinhalte.

Die ärztliche Weiterbildung ist diesen Weg bereits gegangen und dokumentiert seit der Novelle der Musterweiterbildungsordnung im elektronischen Logbuch. Dass die Bundesärztekammer für PA auf dieses Vorbild verweist, ist folgerichtig.

Auch digitale Logbücher müssen Anforderungen erfüllen

Digitale Logbücher können die Nachweisführung deutlich verbessern und rechtlich belastbare Nachweise ermöglichen. Entscheidend ist jedoch die konkrete technische Ausgestaltung. Sie sollte daher vor der Einführung sorgfältig geprüft werden.

Signatur. Ein gesetzliches Schriftformerfordernis für das Logbuch besteht, soweit ersichtlich, nicht. Es geht also um den Beweiswert. Eine mit dem Finger auf dem Display gezeichnete Unterschrift ist für sich genommen nur eine einfache elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung. Sie unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts. Ihr Gewicht hängt davon ab, ob das System nachvollziehbar festhält, wer wann auf welchem Weg bestätigt hat, und ob Einträge nachträglich unbemerkt geändert werden können. Je niedriger die Hürde für die Unterzeichnenden, desto wichtiger wird diese Protokollierung.

Identität und Qualifikation. Die Bundesärztekammer verlangt die Bestätigung durch Fachärztinnen und Fachärzte. Ein System sollte deshalb abbilden, wer als unterzeichnungsberechtigt hinterlegt ist und wer diese Angabe geprüft hat.

Datenschutz. Verarbeitet werden personenbezogene Daten von Studierenden und Unterzeichnenden. Nutzt die Hochschule einen externen Anbieter, ist in der Regel ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Patientendaten gehören nicht in ein Logbuch. Freitextfelder sollten so gestaltet sein, dass sie dazu gar nicht erst einladen.

Aufbewahrung und Zugriff. Zu regeln ist, wie lange die Daten gespeichert werden, wie Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium an ihren Nachweis gelangen und was bei einem Anbieterwechsel geschieht.

Was Träger davon haben

Krankenhäuser und MVZ sind in zweifacher Hinsicht betroffen. Als Praxispartner der Hochschulen stellen sie die Ärztinnen und Ärzte, die Einträge bestätigen. Als Arbeitgeber stellen sie die Absolventinnen und Absolventen später ein.

Im ersten Fall lohnt ein Blick auf die eigenen Abläufe. Wer bestätigt, bescheinigt eine Kompetenz, auf die sich Dritte verlassen. Das sollte nur tun, wer die Tätigkeit selbst beobachtet oder angeleitet hat.

Im zweiten Fall ist das Logbuch der natürliche Ausgangspunkt für den internen Tätigkeitsrahmen. Ein Träger, der sich den Nachweis bei der Einstellung vorlegen lässt, kann Grund- und erweiterte Kompetenzen zügig zuordnen und die ärztliche Freigabe auf die Tätigkeiten konzentrieren, die darüber hinausgehen. Wird das Logbuch im Haus fortgeschrieben, entsteht über die Jahre eine lückenlose Dokumentation vom Studium bis zur speziellen Kompetenz. Das erleichtert die Einsatzplanung und stärkt die Position des Trägers, wenn die Organisation der Delegation einmal überprüft wird.

Empfehlungen für die Praxis

  1. Hochschulen sollten den Kompetenznachweis rechtzeitig vor der Reakkreditierung auf ein digitales Verfahren umstellen und die Umstellung dokumentieren.
  2. Bei der Auswahl einer Lösung sind Signaturverfahren, Protokollierung, Berechtigungskonzept und Datenschutz zu prüfen. Werbeaussagen zur Rechtssicherheit ersetzen diese Prüfung nicht.
  3. Träger sollten intern festlegen, wer Logbucheinträge von Studierenden bestätigen darf und unter welchen Voraussetzungen.
  4. Bei der Einstellung von PA empfiehlt es sich, das Studienlogbuch anzufordern und zur Grundlage des individuellen Tätigkeitsrahmens zu machen.
  5. Kompetenzen, die im Beruf hinzukommen, sollten im selben Format weiterdokumentiert und mit der ärztlichen Freigabe verknüpft werden.

Wir unterstützen Hochschulen und Träger bei der rechtlichen Bewertung digitaler Nachweissysteme, bei der Vertragsgestaltung mit Anbietern und bei der Einbindung des Logbuchs in Delegations- und Compliance-Strukturen. Sprechen Sie uns gerne an.

 

Autor*innen: Dr. Marina Schulte und Alexander Greiff

Want to know more?