Unternehmensnachfolge: Abwarten könnte teuer werden

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte die Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer neu entfachen und niedrigere Freibeträge für Betriebsvermögen nach sich ziehen. Welche Belastungen künftig auf Erb*innen von Unternehmen zukommen könnten, warum das viele überfordern dürfte – und welche Gegenmaßnahmen sinnvoll sind.

Wer eine Firma an die nächste Generation übergeben will, muss sich über die Erbschaftsteuer bislang keine großen Sorgen machen. Nach aktueller Rechtslage sind solche Übertragungen unter Auflagen bis zu einem Wert von 26 Mio. € weitgehend steuerbefreit. „Diese Grenze gilt pro Übertragung: Wer vier Kinder hat, kann ihnen Unternehmensanteile im Wert von insgesamt rund 100 Mio. € steuerfrei übertragen“, erklärt Dr. Wolfgang Durach, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner beim Prüfungs- und Beratungsunternehmen Forvis Mazars.

Die Verschonung greift auch jenseits der 26 Mio. noch – die Steuerminderung schmilzt bis zur Schwelle von 90 Mio. € jedoch sukzessive ab. Bei solch großen Vermögen besteht unabhängig von der Kinderzahl zudem die Möglichkeit, über die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung die Steuerlast zu senken: Reicht das verfügbare Vermögen nicht zur Zahlung aus, kann die restliche Steuerschuld erlassen werden. Als verfügbar zählen Privatvermögen und nicht begünstigtes Betriebsvermögen jeweils zur Hälfte.

Doch das könnte sich bald ändern. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 13. Oktober 2026 mündlich über die Beschwerde eines Steuerzahlers, der die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen juristisch anfechten wollte. Nachdem er beim Bundesfinanzhof kein Gehör fand, wandte er sich nach Karlsruhe. Das zum Jahresende erwartete Urteil könnte erhebliche Folgen haben. „Denn geben die Richter*innen der Beschwerde statt, zeigen sie damit Zweifel an der Rechtslage – in welcher Form, ist offen“, erklärt Christina Vosseler, Steuerberaterin und Partnerin bei Forvis Mazars.

Koalition uneins bei Erbschaftsteuerreform

Das Gericht könnte den Fall an den Bundesfinanzhof zurückverweisen, aber auch weiter gehende verfassungsrechtliche Vorgaben treffen oder gar dem Gesetzgeber einen direkten Reformauftrag erteilen. In jedem Fall gilt: Erhält der Kläger Recht, stellt sich die Frage der künftigen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer neu – sei es durch verbindliche Vorgaben aus Karlsruhe selbst oder durch neuen Schwung in der politischen Debatte.

Innerhalb der Regierungskoalition sind die Positionen klar abgesteckt: Die Union lehnt weitere Belastungen für Unternehmen ab. Ein Eckpunktepapier der SPD mit dem Titel „FairErben“ sieht dagegen einen Abbau der erbschaftsteuerlichen Begünstigungen von Betriebsvermögen vor, um damit Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren.

Konkret sieht das SPD-Konzept einen Freibetrag von lediglich 5 Mio. € für Erb*innen von Unternehmen vor; jenseits dieser Summe soll eine progressive Besteuerung zu noch nicht definierten Sätzen greifen. Nach Einschätzung beider Expert*innen hätte das weitreichende Folgen: „Ein solcher Freibetrag hilft kleinen Unternehmen wie Handwerksbetrieben, aber nicht dem breiten Mittelstand – dort wäre die Belastung sehr hoch“, sagt Durach. Selbst für Erb*innen gut laufender Unternehmen führe die Erbschaftsteuer dann schnell zu einem Liquiditätsproblem.

Der Grund: Ein Großteil des Vermögens von Unternehmer*innen steckt in der Regel im Betrieb. „Das Unternehmen muss also Liquidität bereitstellen, etwa indem es entsprechende Gewinne ausschüttet. Bei einer GmbH werden Ausschüttungen mit Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag belastet, zusammen rund 27 %. Um 10 Mio. € Erbschaftsteuer zu zahlen, muss ein Unternehmen also 14 Mio. € ausschütten“, rechnet Vosseler vor. Kredite können eine Alternative sein, sind in der erforderlichen Größenordnung aber oft schwer zu erlangen. Zudem bedeuten die anfallenden Zinsen einen deutlichen Aufschlag auf die eigentliche Steuerschuld.

Wer handelt, behält die Wahl

Vor diesem Hintergrund sehen die beiden Expert*innen Handlungsbedarf für Unternehmer*innen, die ihren Betrieb in absehbarer Zeit übergeben wollen. „Auch wenn heute niemand Details kennen kann, ist damit zu rechnen, dass sich die Regelungen zur Erbschaftsteuer aus Sicht von Unternehmer*innen verschlechtern werden“, sagt Vosseler. Eine Einschätzung, die einige ihrer Mandanten teilen: Die Steuerberaterin beobachtet ein gesteigertes Interesse an strukturierten Nachfolgelösungen.

Dazu gehören frühzeitige Übertragungen von Unternehmensanteilen auf Kinder oder andere Nachfolger*innen, Familienstiftungen als Vehikel für eine nachfolgefähige Struktur sowie Familiengesellschaften oder Holdings, die das operative Unternehmen halten und klare Regeln für die Familie definieren. Vosseler empfiehlt dabei stets, die Trennung von Kapital und Führung zu prüfen. „Unternehmer*innen können beispielsweise Anteile auf die nächste Generation übertragen, selbst aber Geschäftsführer*in bleiben und sich über Nießbrauchsrechte Kontrolle und Erträge sichern“, erklärt sie.

Doch zu viele Inhaber*innen von Firmen kümmern sich nach Durachs Erfahrung nur zögerlich um ihre Nachfolge. „Die meisten beschäftigen sich nur ungern mit der eigenen Endlichkeit“, sagt er. Und selbst wenn die Bereitschaft vorhanden sei, blieben in der Regel noch viele Detailfragen zu klären. Sein Fazit: Die Nachfolge zu regeln, ist ein langwieriger Prozess, der je nach Komplexität ein bis drei Jahre dauern kann.

Zeit als entscheidender Faktor

Nicht zuletzt bringen Instrumente wie die Familienstiftung weitreichende Weichenstellungen mit sich, die durchdacht sein wollen. „Für viele Unternehmer*innen macht es einen Unterschied, ob sie Gesellschafter*innen sind oder ob eine Stiftung das Unternehmen verwaltet. Rein aus steuerlichen Erwägungen Strukturen zu wählen, in denen sich jemand nicht wohlfühlt, wäre falsch“, sagt Durach. Die gewählte Lösung muss zur Unternehmerfamilie passen.

Steuerberaterin Vosseler mahnt deshalb zur Eile: „Wer unter dem aktuellen Steuerregime in Ruhe eine tragfähige Struktur entwickeln will, muss heute beginnen“, sagt sie. Aufsichts- und Beiräte familiengeführter Unternehmen sieht sie in der Pflicht, die Nachfolgeplanung als strategisches Thema zu verankern und aktiv zu begleiten. Das gilt gerade dann, wenn Unternehmer*innen zögern. Beide Expert*innen sind sich einig: Der Impuls, das Thema Nachfolge aufzuschieben, ist menschlich verständlich – und dennoch riskant. Denn für eine rundum passende Lösung braucht es vor allem eines: Zeit.

Faktenbox: Erbschaftsteuer und Regelungen für Betriebsvermögen im internationalen Vergleich

LandErbschaftsteuerRegelung für Betriebsvermögen
ÖsterreichKeine Erbschaftsteuer–
SchweizJa, aber Eltern-Kind-Übertragungen regelmäßig steuerfreiFamiliäre Vermögensnachfolge stark erleichtert
ItalienNiedrig (4–6 % innerhalb der Familie)Unternehmensübertragung innerhalb der Familie steuerfrei
FrankreichHochBis zu 75 % des Unternehmenswerts steuerfrei (an Bedingungen geknüpft)
GroßbritannienHoch50 % Steuerbefreiung für Betriebsvermögen von mehr als 2,5 Mio. £ (an Bedingungen geknüpft)
USAHochKeine gesetzliche Verschonung – ggf. Stundung oder zivilrechtliche Gestaltung über Trusts
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