US-Zölle: Sand im Getriebe des Welthandels

Seit gut einem Jahr verfolgt die US-Regierung eine sprunghafte Zollpolitik. Das einschränkende Urteil des Obersten Gerichtshofs Mitte Februar hat daran nichts geändert: Nur wenige Tage nach dem Entscheid hat Präsident Donald Trump einen neuen Basiszoll von 15 % verkündet, der zunächst 150 Tage gilt. Fünf strategische Empfehlungen, wie deutsche Exportunternehmen nun vorgehen sollten.

1. Zollrisiken prüfen

Die Situation rund um die US-Zölle ist komplex – und wird es bleiben (siehe Kasten). „Volatilität und Unsicherheit werden auch angesichts der geopolitischen Konfliktlage hoch bleiben“, prognostiziert Dr. Meik Kranz, Fachanwalt für Steuerrecht und Salary Partner beim Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Forvis Mazars. Für betroffene Unternehmen gilt es, in dieser unklaren Situation strategisch vorzugehen. „Das Management sollte als Erstes eruieren, wo im eigenen Exportgeschäft konkrete Zollrisiken vorliegen und wie groß das entsprechende Umsatzvolumen ist“, empfiehlt Kranz.

2. Politische Signale verfolgen

Das weitere Vorgehen der US-Regierung in Sachen Zölle ist kaum berechenbar. „Viele Entscheidungen werden ad hoc getroffen“, beobachtet Steuerexperte Kranz. „Unternehmensverantwortliche sind daher gut beraten, das Geschehen auf der anderen Seite des Atlantiks laufend im Auge zu behalten.“ Aktuelle Informationen bieten die Industrie- und Handelskammern (ihk.de), Germany Trade & Invest (gtai.de), die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing, und das Bundeswirtschaftsministerium (bundeswirtschaftsministerium.de).

3. Auslandsgeschäft diversifizieren

Die USA werden als weltgrößte Volkswirtschaft ein wichtiger Markt für deutsche Exporteure bleiben. Aber die Freihandelsabkommen, die die Europäische Union (EU) kürzlich mit Australien, Indien, Indonesien, Mexiko und Südamerika (Mercosur) abgeschlossen hat, haben Potenzial, die Gewichte zu verlagern. „Für Unternehmen bietet sich damit die Chance, sich in ihrem Auslandsgeschäft neu aufzustellen und regional zu diversifizieren – was grundsätzlich strategisches Ziel sein sollte“, betont Kranz. Gerade Brasilien und Indien sind große und inzwischen vergleichsweise entwickelte Märkte, die viele neue Möglichkeiten bieten.

4. Zollstrategie entwickeln

Vorstand und Aufsichtsrat sollten gemeinsam eine strategische Revision des Auslandsgeschäftes vornehmen. Wie ist die regionale Verteilung? Wo und wie lassen sich Risiken verlagern – zum Beispiel auf Handelspartner oder ausländische Konzerngesellschaften? Wie lassen sich Klauseln in Handelsverträgen anpassen? Solche und andere grundlegende Fragen stehen dabei im Fokus. „Es muss wirklich alles auf den Prüfstand gestellt werden – unter Compliance-Gesichtspunkten zum Beispiel auch die internen Verrechnungspreise bei großen, international tätigen Konzernen“, hebt Kranz hervor. Seine Empfehlung: „Ein interdisziplinäres Team aus Controlling, Vertrieb, Finanzbuchhaltung, Steuer- und Rechtsabteilung sollte das gesamte Exportgeschäft flexibilisieren. Das ist die Basis, um neue Schockwellen aus den USA und steigende Handelsrisiken effektiv abzufedern.“

5. Lieferketten-Task-Force bilden

Zusätzlich zu den Zöllen führen steigende geopolitische Konflikte zu Barrieren im Welthandel. Wie bereits nach dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs geraten die globalen Lieferketten unter Druck. „Auch dieses Thema sollte von Unternehmensverantwortlichen neu gedacht werden“, rät Steuerexperte Kranz. In der Situation damals haben sich unternehmensinterne Krisenteams und schnelle Eingreiftruppen bewährt. Ihr Job: die Versorgung mit kritischen Vorprodukten und Bauteilen in der Produktion aufrechtzuerhalten.

Chaosfaktor im Exportgeschäft

Der Supreme Court hat mit einer Entscheidung Mitte Februar die bisherige Zollpolitik der US-Regierung gekippt. Deutsche Exporteure und ihre Handelspartner in den USA können damit bereits gezahlte Abgaben vor Gericht einklagen. Doch vom Tisch ist das Thema damit nicht: Das oberste US-Gericht hat in seiner Begründung bestätigt, dass Zölle durchaus ein legitimes Mittel seien, um Ein- und Ausfuhren zu regulieren. Strittig ist lediglich, wer sie beschließen darf. Der neue Basiszoll von 15 %, den US-Präsident Donald Trump unmittelbar nach dem Urteil erlassen hat, gilt zunächst 150 Tage. Die US-Regierung hat aber bereits angekündigt, nach einem rechtssicheren Weg zu suchen, um dauerhaft Zölle zu erheben. Unabhängig davon bleiben die höheren Zölle auf bestimmte Produkte wie Stahl und Aluminium weiterhin in Kraft. Sie werden bei komplexen Produkten wie Maschinen oder Fahrzeugen anteilig berechnet. Die Umsetzung des Zoll-Deals, den die EU-Kommission im vergangenen Jahr mit Trump vereinbart hat, liegt indes vorerst auf Eis.
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