Editorial
Den Auftakt macht ein Urteil mit erheblicher Breitenwirkung: Sebastian Retter, Julia Kleinschmidt und Dr. Marina Schulte analysieren das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2026, mit dem einem verbreiteten Kettenmodell in der (Zahn-)Medizin eine deutliche Absage erteilt und die strafrechtlichen Risiken für Betreibergesellschaften erheblich verschärft wurden, die ihren Praxisleitern keine echte wirtschaftliche Substanz und keine Exit-Perspektive einräumen.
Im Anschluss untersucht Olaf Letzner das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 8. Juni 2026 zur kommunalen Krankenhausfinanzierung. Die Klage eines freigemeinnützigen Krankenhausträgers gegen Ausgleichsleistungen an ein kommunales Klinikunternehmen wurde zwar als unzulässig abgewiesen, die materiell-rechtliche Frage nach der Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilfenrecht bleibt jedoch bis zur Berufungsentscheidung offen.
Alexander Greiff beleuchtet den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Physician Assistants und zeigt auf, welche haftungsrechtlichen Anforderungen Träger an Delegation, Dokumentation und Organisation stellen müssen, damit das Berufsbild sein Entlastungspotenzial für Kliniken und Praxen tatsächlich entfalten kann.
Roman Krepki macht deutlich, warum der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen kein Technologie-, sondern vor allem ein Governance-Thema ist: Die größten Risiken entstehen nicht durch die KI selbst, sondern durch die Illusion, bereits ausreichend Kontrolle über ihren Einsatz zu besitzen.
Julia Kleinschmidt und Dr. Marina Schulte ordnen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2026 zu § 10 HWG ein. Betreiber von Vermittlungsplattformen für medizinisches Cannabis verstoßen gegen das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie unter Verweis auf behandelbare Beschwerden Behandlungsanfragen bei kooperierenden Ärzten ermöglichen. Die Autorinnen zeigen, wo die Grenze zwischen zulässiger Information und unzulässiger Werbung nach den Maßstäben des BGH künftig verläuft.
Dr. Marina Schulte erläutert, welche neuen Geschäftsfelder und Kooperationsmöglichkeiten das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) für Apotheken und digitale Gesundheitsplattformen eröffnet – und wo die regulatorischen Grenzen etwa beim Datenschutz und der Arzneimittelpreisbindung unverändert hoch bleiben.
In einem weiteren Beitrag zeigt Dr. Marina Schulte, was der seit dem 19. Juni 2026 geltende elektronische Widerrufsbutton nach § 356a BGB für Telemedizin-Plattformen mit Apothekenanbindung praktisch bedeutet und welche technischen wie vertraglichen Anpassungen jetzt erforderlich sind, um Bußgelder und eine verlängerte Widerrufsfrist zu vermeiden.
Dr. Marc Anschlag und Alexander Greiff fassen die für Leistungserbringer zentralen Neuerungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zusammen – von verschärften MD-Prüfquoten und einem neu justierten Pflegebudget über veränderte Zuschlagsstrukturen für MVZ bis zu verpflichtenden Mengenabschlägen für DiGA-Hersteller.
Passend dazu beleuchten Sebastian Retter und Dr. Marina Schulte in einem Beitrag die praktischen Folgen der Neuregelung für die Verordnung von Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, zu der KBV und GKV-Spitzenverband derzeit unterschiedliche Auslegungen vertreten.
Dr. Marina Schulte und Alexander Greiff stellen zudem ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vor, wonach ein Verstoß gegen die siebenjährige Sperrfrist des § 22 UmwStG im ersten Zeitjahr die Tarifbegünstigung eines Einbringungsgewinns nicht zwingend ausschließt. Die Entscheidung ist für MVZ-Transaktionen von hoher praktischer Relevanz, auch wenn die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig bleibt.
Den Abschluss des Legal-Teils bildet ein Beitrag von Sebastian Retter und Dr. Marina Schulte zum Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juli 2026, mit dem die zum 1. April 2026 beschlossene Kürzung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vorläufig gestoppt wurde. Die Autoren ordnen die methodischen Bedenken des Gerichts ein und werfen einen Blick auf die ab 2027 geplante gesetzliche Neuregelung.
In einem branchenübergreifenden Beitrag zeigen Carolin Friedrich, Moritz Sckaer, Silke Lipinski und Sebastian Duhe, warum Nachhaltigkeit im Gesundheits- und Life-Sciences-Sektor weit mehr als eine Berichtspflicht ist. Versorgungssicherheit, Patientensicherheit und Innovationsfähigkeit hängen zunehmend von resilienten Lieferketten und einer strategisch verstandenen ESG-Agenda ab.
Im Steuerteil eröffnet Jens Krieger gemeinsam mit Christiane Bremer mit einer Analyse des Urteils des Finanzgerichts Sachsen vom 26. Februar 2025 zum Vorsteuerabzug bei privater Kfz-Nutzung von Arbeitnehmern: Die pauschale „Sparkassenregelung“ ist angreifbar, wenn Unternehmen mit überwiegend steuerfreien Umsätzen daneben weitere, nicht unerhebliche steuerpflichtige Umsätze erzielen – eine Frage, die derzeit beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
Mareike Zigler stellt die Überarbeitung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung durch das BMF-Schreiben vom 2. Juli 2026 vor. Die Neufassung bringt insbesondere bei Mittelverwendung, Verlustausgleich und der Wettbewerbsprüfung für Zweckbetriebe mehr Flexibilität, verlangt aber zugleich eine deutlich sorgfältigere Dokumentation wirtschaftlicher Entscheidungsprozesse.
Dr. Alexander Becker und Jens Krieger ordnen den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 ein, der die umsatzsteuerliche Organschaft künftig in einem neuen § 2c UStG regeln und von einem automatischen Eintritt auf ein Erklärungsmodell umstellen soll – mit spürbaren praktischen Konsequenzen für Konzernstrukturen im Gesundheits- und Wohlfahrtswesen ab 2029.
In einem weiteren Beitrag werten Dr. Alexander Becker und Jens Krieger das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Juni 2026 aus. Innerhalb einer Mehrwertsteuergruppe kann sich nur dasjenige Mitglied auf eine Steuerbefreiung für Heilbehandlungen oder Sozialleistungen berufen, das selbst sämtliche persönlichen Befreiungsvoraussetzungen erfüllt – die Anerkennung eines anderen Gruppenmitglieds reicht nicht aus.
Den Abschluss bildet ein Beitrag von Ulf Urner, Britta Benkisser und Kerstin Wehner zur zum 1. August 2026 in Kraft getretenen neuen Außenprüfungsordnung, die die steuerliche Außenprüfung risikoorientierter, digitaler und mitwirkungsintensiver gestaltet – mit besonderer Relevanz für Krankenhauskonzerne, Klinikverbünde und Universitätskliniken mit komplexen Trägerstrukturen.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.
Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 3-2026. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.