KMU-Fonds 2025: Fördermittel für Schutzrechtsanmeldungen jetzt noch sichern
Was ist der KMU-Fonds?
Der KMU-Fonds ist ein von der Europäischen Union und dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unterstütztes Förderprogramm. Es ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, finanzielle Unterstützung bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte zu erhalten. Durch die Förderung werden die Anmeldekosten reduziert und der Zugang zu Schutzrechten erleichtert, sodass Unternehmen ihre Innovationen strategisch absichern können.
Gutscheine und Fördermöglichkeiten des KMU-Fonds
Der KMU-Fonds bietet verschiedene Gutscheine zur finanziellen Unterstützung bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte. Die aktuellen Fördermöglichkeiten umfassen:
- Gutschein 1 – IP Scan: Kostenübernahme für IP-Scans zu 90 %, maximal 1.350 Euro. Dies umfasst eine umfassende Beratung zur Bewertung und Optimierung der IP-Strategie von KMU.
- Gutschein 2 – Marken und Designs: Förderung nationaler und EU-weiter Marken- und Designanmeldungen zu 75 %, internationale Marken- und Designanmeldungen zu 50 %. Maximal bis zu 700 Euro.
- Gutschein 3 – Patente: Förderung für Stand-der-Technik-Recherchen und nationale sowie europäische Patentanmeldegebühren zu 75 %, maximal bis zu 1.000 Euro. Patentierungskosten für europäische Patentanmeldungen werden zu 50 % bis maximal 1.500 Euro gefördert. Gutschein kann derzeit nicht beantragt werden.
- Gutschein 4 – Sortenschutzrechte: Förderung für Online-Sortenschutzanmeldungen und Prüfungsgebühren beim Gemeinsamen Sortenamt (CPVO) zu 75 %. Maximal bis zu 1.500 Euro. Gutschein kann derzeit nicht beantragt werden.
Fördermöglichkeiten auf einen Blick:
Welche Vorteile bietet der KMU-Fonds?
- Kosteneinsparungen: Reduzierung der finanziellen Belastung bei der Anmeldung von Schutzrechten.
- Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen können ihre Innovationen besser absichern und sich gegen Nachahmung schützen.
- Strategische Absicherung: Unternehmen können durch den IP-Scan eine professionelle Analyse ihrer Schutzrechtsstrategie erhalten, um ihre Innovationen gezielt abzusichern.
- Internationale Schutzmöglichkeiten: Förderung sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.
Voraussetzungen für die Förderung
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Antragsteller muss ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU sein.
- Der Antrag auf Förderung muss vor der Anmeldung des Schutzrechts eingereicht und genehmigt werden.
- Die Förderung gilt für nationale, regionale oder EU-weite Schutzrechte.
- Anträge werden nach dem „First come, first served“-Prinzip bearbeitet – eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Der KMU-Fonds bietet eine einmalige Gelegenheit, die Kosten ihrer Schutzrechtsanmeldungen drastisch zu senken. Durch die finanzielle Entlastung der Anmeldegebühren können Unternehmen ihre gewerblichen Schutzrechte kosteneffizient sichern und ihre Marktstellung langfristig stärken.
Nutzen Sie die Chancen des KMU-Fonds und stärken Sie Ihr geistiges Eigentum nachhaltig. Unsere Experten stehen Ihnen beratend zur Seite, um den Antragsprozess zu optimieren und die bestmögliche Förderung für Ihr Unternehmen sicherzustellen.
Kontaktieren Sie uns jetzt und nutzen Sie die Fördermittel, solange sie noch verfügbar sind!
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