Editorial

Es war ganz schön was los in letzter Zeit. Was die neue Koalition für die Gesundheitspolitik bedeutet, wird sich erst noch herausstellen müssen. Was das KHVVG für die Krankenhauslandschaft bedeutet, stellt sich zunehmend heraus und kann sicherlich als Herausforderung nicht nur für Krankenhausträger bezeichnet werden. Jedenfalls den Trägern soll dabei der Krankenhaustransformationsfonds helfen. Den Entwurf der entsprechenden Verordnung (KHTFV) stellt Ihnen Alexander Greiff vor.

Für große Aufregung sorgte die Ankündigung einer großen Drogeriekette, in den Apothekenmarkt in Deutschland einzusteigen, und generell sind Apotheken-Plattformen nicht unumstritten, aber längst etabliert. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Entscheidung getroffen, die Sebastian Retter für Sie zusammengefasst hat.

Immer wichtiger im Gesundheitswesen wird der Einsatz von KI. Der Umgang mit KI erfordert Kompetenz. Sebastian Retter, Kurt Kuckelmanns und Argyro Tsapakidou informieren über die Inhalte der kürzlich in Kraft getretenen KI-Verordnung (KI-VO).

Thomas Dennisen und Kristina Frankus haben eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Einbeziehung gesetzlich vorgeschriebener Beiträge in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage, die ein pharmazeutisches Unternehmen an den staatlichen Krankenversicherungsträger leistet, ausgewertet.

Bildung und Fortbildung sind wichtig, auch im Gesundheitswesen. Torsten Volkmann gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen zur Umsatzsteuer bei Bildungsleistungen.

Christopher Birkefeld gibt anhand einer aktuellen BFH-Entscheidung Impulse für die Nachfolgeplanung im Gesundheitswesen.

Ab dem 1. März 2025 gibt es wichtige Änderungen bei Videosprechstunden im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung. Sebastian Retter und Julia Kleinschmidt erklären in ihrem Artikel die neuen Regeln, die festlegen, wie die Qualität von telemedizinischen Leistungen sichergestellt werden soll. Leider machen die neuen Regeln Videosprechstunden nicht attraktiver und könnten die Versorgung eher erschweren als verbessern.

Abschließend ein Verfahrenshinweis:

In unserem Newsletter Healthcare 4/2024 haben wir über das Urteil vor dem Finanzgericht München (Az. 3 K 317/18) zur Umsatzsteuerfreiheit einer privaten Krankenanstalt berichtet. Gegen die ablehnende Entscheidung hat der Steuerpflichtige die zugelassene Revision eingelegt und das Verfahren ist seit dem 20. August 2024 beim Bundesfinanzhof anhängig. Ein Termin für die mündliche Verhandlung ist nach dem heutigen Stand bis Anfang April noch nicht angesetzt.  

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und einen schönen Start in den bevorstehenden Frühling.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 1-2025. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.