Editorial
Eine Reform, deren Prozess zahlreiche Gesundheitsminister überdauert hat, ist diejenige der Gebührenordnung für Ärzte. Über den Stand des Verfahrens berichtet Moritz Ulrich. Eine weitere Reform, die der Krankenhausfinanzierung, nimmt immer mehr Gestalt an. Leistungserbringer dürfen zukünftig nur noch Fälle abrechnen, wenn ihnen die entsprechende Leistungsgruppe zugewiesen wurde. Die Zuweisung einer Leistungsgruppe ist u. a. an die Vorhaltung strikt definierter Qualitäts- und Strukturkriterien gekoppelt, deren Einhaltung vom Medizinischen Dienst Bund anhand einer Richtlinie zur Prüfung der Qualitäts- und Strukturkriterien geprüft wird („LOPS-Richtlinie“). Diese Richtlinie stellen Marc Anschlag und Philipp Heider vor. Krankenhäuser stehen zudem vor der Herausforderung, innovative Technologien wie künstliche Intelligenz einzusetzen und gleichzeitig strengste regulatorische und branchenspezifische Anforderungen zu erfüllen. Sebastian Retter, Argyro Tsapakidou und Roman Krepki zeigen Lösungsansätze für Krankenhausmanager*innen, IT-Leitungen und Jurist*innen im Gesundheitswesen auf, wie der Spagat zwischen Innovationsdrang und Compliance gelingen kann. Ein weiterer wichtiger Baustein der Reform des Krankenhaussektors ist der Krankenhaustransformationsfonds, der Fördermittel für strukturelle und digitale Transformationsprozesse vorsieht. Was es bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln zu bedenken gibt und welche Nachweise zu erbringen sind, erläutern Andreas Sima und Anna Flohr.
Im Koalitionsvertrag findet sich wieder eine Aussage zu den iMVZ. Zwar ist hier noch nicht absehbar, wie eine weiter gehende Regulierung konkret aussehen wird, gleichwohl werden die regulatorischen Anforderungen an MVZ im Allgemeinen und die ärztliche Leitung des MVZ auch in der Rechtsprechung weiter konkretisiert. In diesem Kontext stellt ihnen Alexander Greiff eine aktuelle Entscheidung vor.
Jens Krieger und Lena Netzer haben sich die aktuelle Rechtsprechung des BFH und Stellungnahmen der Finanzverwaltung zu der Frage, wann eine ärztliche Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, für Sie angesehen. Pflegeschulen und Fortbildungseinrichtungen im Gesundheitswesen beschäftigen häufig Honorardozent*innen, um den Teilnehmenden die hoch spezialisierten Lehrinhalte zu vermitteln. Wie es sich mit der Sozialversicherungspflicht bei selbstständigen Lehrkräften verhält, stellt Diana Lehmann vor. Sonia Fabritius und Oliver Stein erläutern die Entscheidung des BFH (Urteil vom 19.12.2024, Az.: V R 10/22) zur Umsatzsteuerfreiheit von ärztlichen Heilbehandlungsleistungen in einer „Klinik“ in Trägerschaft einer GmbH. Abschließend erläutern Natalia Murujew und Oliver Stein eine Entscheidung des FG Hamburg zur Aufteilbarkeit von gemischt veranlassten Aufwendungen und zu schädlichen Verlusten im steuerpflichtigen Bereich (Urteil vom 05.12.2024, Az. 5 K 125/23), die auch Auswirkungen auf gemeinnützige Krankenhausträger haben dürfte.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und einen erholsamen Sommer!
Daniel Ruppelt Moritz Ulrich
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