Newsletter „Update Immobilienrecht“ 1/2026

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bau-Turbo“) ist in Kraft getreten. Ziel ist, dass schneller und mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll und dazu von bestehendem Planungsrecht abgewichen werden darf. Am Ende wird es aber vor allem auf die Gemeinden ankommen, ob diese den Bau-Turbo auf kommunaler Ebene „scharf stellen“ werden, da die Anwendbarkeit von deren Zustimmung abhängt. Ob die durch den Bau-Turbo eröffneten neuen Spielräume in der Praxis genutzt werden (können), bleibt abzuwarten und wird sich während der nächsten Jahre zeigen. Erfahren Sie mehr über die Einzelheiten der Reform in unserem aktuellen Beitrag zum Bau-Turbo.

Weiterhin hat das SPD-geführte Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf primär mit Änderungen im Bereich der Wohnraummiete vorgelegt. Neben einer Begrenzung von Indexmieten auf angespannten Wohnungsmärkten soll insbesondere der bestehenden Praxis von Kurzzeitvermietungsmodellen sowie einem nicht regulierten Möblierungszuschlag „der Riegel vorgeschoben“ werden, wie auch die sogenannte „Schonfristzahlung“ im laufenden Mietverhältnis einmalig auch auf die ordentliche Kündigung angewandt werden. Ob die zusätzlichen Regulierungen mit flexiblen Betreibermodellen vereinbar sind, bleibt abzuwarten. Zusätzliche Investitionsanreize für neuen Wohnraum dürften auf diesem Wege jedenfalls nicht entstehen. Vertiefend empfehlen wir unseren aktuellen Artikel zur geplanten Mieterschutzreform. Unabhängig von diesem Reformvorhaben soll – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Expertenkommission bis zum 31. Dezember 2026 dann weitere regulierende Vorschläge zu Themen wie Mietwucher und ordnungsbehördlichen Sanktionen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse entwickeln.

Die weitere Entwicklung der bevorstehenden Reformen und deren Auswirkungen auf den Immobiliensektor verfolgen wir mit Spannung und halten Sie hierüber auch künftig gerne informiert.

Mit den besten Grüßen
Dr. Jan Christoph Funcke

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